AGB

WTV Leipziger Medien GmbH

I. Geltungsbereich 

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der WTV Leipziger Medien GmbH und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).

3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auch für bezahlte Werbeeinträge eines Auftraggebers im Internet Anwendung, soweit unter IX nichts Ergänzendes bzw. Abweichendes geregelt wird.

4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind nur dann verbindlich, wenn und soweit die WTV Leipziger Medien GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WTV Leipziger Medien GmbH gelten auch dann, wenn die .wtv Leipziger Medien GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Abweichende Vereinbarungen gelten jeweils nur für einen bestimmten Vertrag und nicht für künftige Verträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

II. Vertragsinhalt

1. Die Angebote der WTV Leipziger Medien GmbH sind freibleibend. Ebenso sind Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen zunächst unverbindlich.

2. Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit Unterzeichnung des Auftragsformulars rechtsverbindlich. Die WTV Leipziger Medien GmbH kann den Auftrag mit einer Frist von 4 Wochen nach Auftragserteilung schriftlich in Textform (§ 126b BGB) ablehnen. Andernfalls kommt der Vertrag zustande, ohne dass es einer Annahmeerklärung seitens der WTV Leipziger Medien GmbH bedarf. Die Übersendung der Rechnung durch die WTV Leipziger Medien GmbH gilt als Bestätigung des Auftrags.

3. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. 

4. Konkurrentenausschluss kann nicht gewährt werden. Platzierungswünsche können nicht berücksichtigt werden. Änderungen bisheriger Platzierungen behält sich die WTV Leipziger Medien GmbH vor. Sie berühren nicht die Gültigkeit des Auftrages.

5. Angaben entsprechend Ziff. (1.) sowie durch Hersteller und seine Gehilfen und anderweitige öffentliche Äußerungen werden nur dann Bestandteil der Leistungsbeschreibung, wenn in diesem Auftrag (Bestellung) ausdrücklich Bezug darauf genommen wird.

6. Der Verlag kann die Veröffentlichung der Einträge / Anzeigen bzw. Teile davon auch in digitalisierter Form online und/oder offline bewirken. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.

III. Vertragsdauer

1. Erteilte Aufträge (Bestellungen) gelten – soweit nicht anders vereinbart – nur für eine Ausgabe und sind rechtsverbindlich.

2. Eine Kündigung des Auftraggebers gem. § 649 BGB ist ausgeschlossen.

3. Das Vertragsverhältnis kann von der WTV Leipziger Medien GmbH aus wichtigem Grund gekündigt werden. 

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

– a) Inhalt oder Form gegen religiöse oder politische Neutralität verstoßen und/ oder wettbewerbswidrig bzw. sittenwidrig sind.

– b) der Auftraggeber mit fälliger Zahlung, sei es aus diesem Auftrag oder aus anderen Aufträgen in Verzug ist und er nach erfolgter Mahnung bzw. Fristsetzung der Zahlungsaufforderung nicht rechtzeitig nachgekommen ist.

– c) über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren beantragt ist.

IV. Zahlungsbedingungen und Vergütung

1. Es gilt die aktuelle Preisliste der WTV Leipziger Medien GmbH.

2. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt.

3. Verzugszinsen werden mit 8 % Punkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

4. Die Mehrwertsteuer wird gesondert mit dem jeweils geltenden Umsatzsteuersatz in der Rechnung ausgewiesen.

5. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.

6. Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur dann, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der WTV Leipziger Medien GmbH anerkannt sind.

V. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber hat die zur vertragsgerechten Erfüllung erforderlichen Unterlagen (Druckvorlagen) unverzüglich an die WTV Leipziger Medien GmbH zu übermitteln.

2. Liefert der Auftraggeber die Unterlagen nicht entsprechend der (1.), so wird die WTV Leipziger Medien GmbH ermächtigt, die Anzeige nach eigenem Ermessen zusammenzustellen.

3. Die Kosten für bestellte Reinzeichnungen, Mehrfarbendrucke und sonstige Druckunterlagen, sowie vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber. Die Rückgabe der der WTV Leipziger Medien GmbH überlassenen Unterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers nach Veröffentlichung. Die Rückgabe erfolgt in dem nach der redaktionellen Bearbeitung üblichen Zustand.

4. Der Auftraggeber ist mit der Kürzung des Textes einverstanden, wenn die bestellten Einträge raummäßig nicht unterzubringen sind.

5. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Erhalt eines Korrekturabzuges. Sollte die  WTV Leipziger Medien GmbH – ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht – dem Auftraggeber einen Korrekturabzug übermitteln, müssen Einwände des Auftraggebers gegen den Inhalt des Korrekturabzuges innerhalb der mit Übermittlung des Korrekturabzuges bekanntgegebenen Frist erhoben werden.

VI. Gewährleistung

1. Das Recht des Auftraggebers auf Nachbesserung bzw. Nacherfüllung wegen einer nicht erschienenen, unrichtigen oder unvollständigen Anzeige wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Neudruck, Zurückhaltung des Buches, Einfügung oder Versendung von Berichtigungsnachträgen oder ähnlichem.

2. Der Auftraggeber hat in derartigen Fällen (1.) lediglich einen Anspruch auf Minderung.

3. Den Auftraggeber trifft im Hinblick auf etwaige Mängel eine Untersuchungs- und Rügeobliegenheit im Sinne des § 377 HGB.

4. Sach– und Rechtsmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.

VII. Haftung

1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers (im Folgenden Schadensersatzansprüche) gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem ProdHaftG, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und verjährt mit Ablauf der für Sach- und Rechtsmängel geltenden Verjährungsfrist gem. Ziff. 5, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

4. Soweit die Haftung der WTV Leipziger Medien GmbH beschränkt ist, gilt dies auch für die Mitarbeiter der WTV Leipziger Medien GmbH und für von der WTV Leipziger Medien GmbH beauftragte Dritte.

5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden, für die die WTV Leipziger Medien GmbH aufzukommen hat, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

6. Es ist ausschließlich Aufgabe des Auftraggebers berufs-, wettbewerbs-, warenzeichen-, urheber-, marken,- oder namensrechtliche Fragen sowie die Preisinformations- und Angabepflichten der §§ 66 a ff. TKG vor Erteilung des Auftrages zu klären und einzuhalten. Der Auftraggeber versichert gegenüber dem WTV, sämtliche, für die in Auftrag gegebenen Veröffentlichungen erforderlichen Rechte an den Inhalten ohne Einschränkungen zu besitzen. Im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte haftet der Auftraggeber allein und verpflichtet sich die WTV Leipziger Medien GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Diese Freistellung gilt in gleicher Weise auch gegenüber dem Mitherausgeber Deutsche Tele Medien GmbH.

VIII. Datenschutz

1. Gem. § 33 BDSG werden Namen und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten in automatischen Dateien gespeichert.

2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die hiermit bestellten Eintragungen eventuell in elektronische Verzeichnisse aufgenommen und für Informationszwecke genutzt und dabei ggf. im Rahmen der Integration aufbereitet und verändert werden, ungeachtet eines eventuellen Widerspruchs gegen die Veröffentlichung des Standardeintrages in elektronischen Verzeichnissen (§ 10 TDSV)..

3. Der Auftraggeber wurde auf die Möglichkeit der Inverssuche seiner in Auftrag gegebenen Insertion hingewiesen. Durch die Unterzeichnung der Inverssuche auf dem Auftragsschein erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Auftrag, dass seine bestellte Insertion in den Onlineverzeichnissen des Auftragnehmers über Inverssuche gefunden werden darf.

IX. Internet

Obige Bestimmungen finden – soweit unter dieser Ziffer nichts Ergänzendes oder Abweichendes geregelt ist – auch für bezahlte Werbeeinträge eines Auftraggebers im Internet Anwendung.

1. Die WTV Leipziger Medien GmbH erstellt auf Bestellung einen Link auf die Homepage des Auftraggebers. Für den Inhalt, die Form sowie das Funktionieren der Homepage ist der Verlag nicht verantwortlich.

Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm übergebenen Unterlagen (Fotos, Prospektmateriale etc.) sowie die Unterlagen, auf die er durch den Link auf seine Homepage den Zugriff ermöglicht, frei von Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechten sind und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

Der Auftraggeber stellt die WTV Leipziger Medien GmbH – wegen obiger Punkte – von sämtlichen Ansprüchen, die Dritte gegenüber der WTV Leipziger Medien GmbH erheben, frei.

Der Auftraggeber hat der WTV Leipziger Medien GmbH sämtliche Kosten – auch die der Rechtsverteidigung – zu ersetzen, die in diesem Zusammenhang entstehen.

2. Der Auftraggeber wird die WTV  Leipziger Medien GmbH auf Verlangen bei der Durchführung des Projektes unterstützen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht unverzüglich nach, kann die WTV Leipziger Medien GmbH nicht gewährleisten, dass der Online-Werbeeintrag zeitgerecht erscheint. Eine Rückerstattung oder Reduzierung des Anzeigepreises ist ausgeschlossen.

3. Der Verlag kann Online-Werbeeinträge für andere elektronische Medien einschließlich telefonischer Auskunftsdienste verwenden und veröffentlichen.

4. Für Gestaltungen von Insertionen und Videospots – gleich in welcher Form: Bild, Text oder Ton – verbleiben die Urheber- und Eigentumsrechte beim Verlag. Eine Überlassung bzw. Übertragung an Dritte ist nur mit Zustimmung des Verlags zulässig.

X. Schlussbestimmungen

1 . Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der WTV Leipziger Medien GmbH, soweit es sich beim Auftraggeber um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.

2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.

WTV Leipziger Medien GmbH. KG Sitz Leipzig, HRB 17873

Geschäftsführer: Oliver van Royen